FAQ Frage 4

Frage 4: 
Was sind die Rechtsgrundlagen und wer ist für die Anerkennung zuständig?


Die Rechtsgrundlagen finden sich im schweizerischen Patentanwaltsgesetz (PAG; SR 935.62), in der Patentanwaltsverordnung (PAV; SR 935.621) und in der Gebührenordnung der Prüfungskammer für Patentanwältinnen und Patentanwälte (SR 935.621.31). Für Angehörige der Europäischen Union gilt der Anhang III des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (SR 0.142.112.681). Insbesondere ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen massgeblich. Zuständig für die Anerkennung ist der Verein Prüfungskammer, dessen Aufgaben durch die Prüfungskommission wahrgenommen werden (Art. 8 PAG i.V.m. Art. 3 PAV).