«Wichtiger Hinweis beim Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses»
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses mit einem inländischen Hochschulabschluss durch zuständige Stellen, wie beispielsweise swissuniversities (https://www.swissuniversities.ch/), häufig lange Zeit in Anspruch nimmt. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und hat bis spätestens Ende der Anmeldefrist vorzuliegen. Nach aktuellem Kenntnisstand beläuft sich die Verfahrensdauer für eine Anerkennung auf rund 8 Wochen. Wir empfehlen daher, die Anerkennung so früh wie möglich zu beantragen.