Frage 1:
Muss ich meine nationale ausländische Patentanwaltsprüfung in der Schweiz anerkennen lassen, wenn ich in der Schweiz patentanwaltlich tätig sein will und insbesondere Klienten vor dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum vertreten will?
Nein. In der Schweiz ist jede natürliche und auch juristische Person, die ein Zustellungsdomizil in der Schweiz besitzt, als Vertreterin vor dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum zugelassen. Auch die Beratung von Klienten in Patentsachen bedarf keiner Zulassung oder Genehmigung.