FAQ Frage 7

Frage 7: 
Was muss ich zwecks Anerkennung einreichen?


Es ist ein schriftliches Gesuch einzureichen, welchem Unterlagen beizulegen sind, die die Ablegung der ausländischen Patentanwaltsprüfung nachweisen. Falls geltend gemacht wird, dass die ausländische Prüfung Schweizer Recht geprüft hat, so ist nachzuweisen, welche Fachkenntnisse in dieser Prüfung geprüft worden sind. Die Prüfungskommission muss sich insbesondere darüber informieren können, ob die schweizerischen Aspekte gemäss Art. 7 lit. b. bis d. PAV geprüft worden sind. Gemäss Gebührenordnung Art. 3 ist eine Gebühr von CHF 200 zu zahlen. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten (Art. 4 Gebührenordnung) und somit kann die Prüfungskommission erst tätig werden, wenn die Gebühr gezahlt ist.