Frage 8:
Wie werde ich über die Anerkennung informiert?
Die Prüfungskommission entscheidet mittels schriftlicher Verfügung, ob die ausländische Patentanwaltsprüfung anerkannt wird oder nicht. Ist die Anerkennung nicht möglich, so wird in der Verfügung festgehalten, über welche Gebiete sich die Eignungsprüfung zu erstrecken hat, wenn der Gesuchsteller eine solche absolvieren will.